Wir betreuen Sie - Zusätzliche Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz
In Rahmen einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen wird nach Antragstellung der Anspruch auf zusätzliche Betreungssleistungen festgestellt.
Je nach Ausprägung steht Ihnen dann ein monatlicher Betrag von 100,00€ oder 200,00€ zu, für den Sie Betreuungsleistungen durch einen Pflegedienst erhalten können.
Diese zweckgebundenen Pflegesachleistungen stehen Ihnen zusätzlich zu den anderen Leistungen der Pflegeversicherung zu. Sie werden daher oft auch als zusätzliche, sonstige oder niedrigschwellige Betreuungsleistungen bzw. Betreuungsgeld nach § 45 SGB XI bezeichnet.
Anspruchsberechtigt sind auch Betreuungsbedürftige, die keine Pflegestufe haben.
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